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    Keine GEZ-Gebühren für Kleingärtner

    Ina Muhß begrüßt Klarstellung der ARD

    Die Landtagsabgeordnete Ina Muhß hat eine Klarstellung der ARD begrüßt, dass Kleingärtner keine GEZ-Gebühren für Empfangsgeräte in ihren Gartenlauben entrichten müssen. Bisher gab es immer dann Probleme, wenn die Gartenlaube in einer Kleingärtenanlage größer als 24 Quadratmeter war.

    Nach dem Bundeskleingartengesetz wurden bisher nur die kleineren Gartenlauben anstandslos von den Rundfunkgebühren befreit. Jetzt gibt es Klarheit: Egal, wie groß die Gartenlaube ist, die GEZ-Gebühr wird nicht erhoben. Einzige Voraussetzung ist, dass die Gartenlaube in einer Kleingartenanlage steht und nicht als Wohnsitz genutzt wird. Die Größe ist künftig nicht mehr von Bedeutung. „Das ist eine wirklich gute Nachricht für viele Kleingärtner“, so Ina Muhß.

    Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht vor, dass im privaten Bereich für jede Wohnung ein Beitrag zu entrichten ist. Für den Begriff „Wohnung“ ist nach der gesetzlichen Neuregelung insbesondere entscheidend, dass sie zum Wohnen und Schlafen geeignet ist. Auch Zweitwohnungen unterliegen der Beitragspflicht. Mit der Klarstellung zum Bundeskleingartengesetz wird nun festgelegt, dass bei den Gartenlauben in Kleingärtenanlagen der Zweck der Nutzung und nicht mehr die Größe der Grundfläche entscheidend ist. Sofern die Gartenlaube größer als 24 Quadratmeter ist, müssen die Nutzer lediglich einen Nachweis erbringen, dass sie nicht in ihrer Gartenlaube wohnen, um von den Gebühren befreit zu werden.


     
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