Termine und Veranstaltungen

    Allgemeines über Parlamentarismus

    Ein Parlament besteht aus Personen (den Abgeordneten), die als Vertreter einer größeren Personengruppe (dem Volk) fungieren. Der Brandenburger Landtag ist das Parlament des deutschen Bundeslandes Brandenburg.

    Die rechtlichen Grundlagen des Brandenburgischen Parlamentarismus sind in der Verfassung des Landes Brandenburg niedergelegt. Diese Verfassung wurde am 14. Juni 1992 durch die Brandenburgerinnen und Brandenburger angenommen. Sie gewährt den Bürgern umfassende Rechte der politischen Mitgestaltung (Art. 21). Hierzu gehört auch das aktive und passive Wahlrecht (Art. 22 Abs. 1). Für den Landtag ist in der Verfassung der Hauptteil „Die Staatsorganisation“ mit den ersten beiden Absätzen maßgeblich.

    Parlamente gibt es in vielen politischen Systemen. In demokratischen Regierungssystemen haben sie jedoch besonders wichtige Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung. In vielen demokratischen Systemen (den sogenannten parlamentarischen Systemen) ist auch die Einsetzung der Regierung von der Zustimmung des Parlamentes abhängig.

    Die Schlüsselrolle, die Parlamenten in demokratischen Systemen zukommt, resultiert aus dem Wesen der Demokratie. Die Demokratie ist eine Regierungsform, bei der die Grundsatzentscheidungen in der Hand des Volkes liegen. Das Wort „Demokratie“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet in der deutschen Übersetzung „Volksherrschaft“. In der Demokratie regelt das Volk seine Angelegenheiten also selbst.

     
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